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Deutsche mit dauerhaftem Aufenthalt im Ausland
Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten und keinen Wohnsitz in Deutschland haben oder dort nie einen Wohnsitz hatten, können in Deutschland an Bundestagswahlen und Europawahlen teilnehmen. An deutschen Landtagswahlen sowie an deutschen Kommunalwahlen können deutsche Wählerinnen und Wähler, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten und keinen Wohnsitz in Deutschland haben, in der Regel nicht teilnehmen.