In der Anlage zum Bescheid befinden sich Informationen zur Veränderung der Gebührensätze sowie allgemeine Informationen.
Die Bescheiderstellung erfolgt aus verarbeitungstechnischen Gründen einige Zeit vor dem Bescheidversand. Von daher sind eingegangene Änderungen eventuell noch nicht berücksichtigt. Änderungen zu Bankverbindungen, die bis zum 12.02.2020 eingehen, werden vor dem Abbuchungslauf am 15.02.2020 eingearbeitet. Dies kann zu einer Verschiebung der Fälligkeit führen.
Die Stadt Drensteinfurt macht darauf aufmerksam, dass Widerspruch gegen die Grundsteuer innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Bürgermeister der Stadt Drensteinfurt erhoben werden kann.
Grundstückseigentümer, Hundebesitzer und Gewerbetreibende, die ihren Abgabenbescheid im Laufe der 6. Kalenderwoche 2020 noch nicht erhalten oder Fragen zu ihrem Bescheid haben, wenden sich bitte an den Fachbereich 5 - Finanzen - der Stadt Drensteinfurt, Frau Trost, Tel. 02508/995-143, Email: steuern@drensteinfurt.de.