Der Fachbereich 5 - Finanzen - der Stadt Drensteinfurt weist darauf hin, dass der Versand der Heranziehungsbescheide für Grundbesitzabgaben, Hundesteuer sowie Gewerbesteuer für das Jahr 2023 am 27.01.2023 erfolgt.
Abweichend von der sonst gewohnten Vorgehensweise werden in diesem Jahr mit den Heranziehungsbescheiden für das Jahr 2023 nicht die Abrechnungsbescheide über die Schmutzwassergebühren für das Jahr 2022 versandt.
Der Grund für diese Ausnahme liegt in der Ende 2022 beschlossenen Änderung von § 6 Kommunalabgabengesetz NRW, die eine vollständige Neukalkulation der Höhe der Schmutzwassergebühren für das Jahr 2022 erforderlich macht.
Diese Nachkalkulation kann erst nach Abschluss aller notwendigen Jahresabschlussarbeiten erfolgen, so dass sich der Versand der Abrechnungsbescheide voraussichtlich bis in den Sommer 2023 verschieben wird.
In der Anlage zum Bescheid befinden sich Informationen zur Veränderung der Gebührensätze sowie allgemeine Informationen.
Die Bescheiderstellung erfolgt aus verarbeitungstechnischen Gründen einige Zeit vor dem Bescheidversand. Daher sind eingegangene Änderungen eventuell noch nicht berücksichtigt.
Änderungen zu Bankverbindungen, die bis zum 10.02.2023 eingehen, werden vor dem Abbuchungslauf am 15.02.2023 eingearbeitet. Dies kann zu einer Verschiebung der Fälligkeit führen.
Die Stadt Drensteinfurt macht darauf aufmerksam, dass Widerspruch gegen die Bescheide innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Bürgermeister der Stadt Drensteinfurt erhoben werden kann.
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Hundebesitzerinnen und -besitzer und Gewerbetreibende, die ihren Abgabenbescheid im Laufe der 7. Kalenderwoche 2023 noch nicht erhalten oder Fragen zu ihrem Bescheid haben, wenden sich bitte an den Fachbereich 5 - Finanzen - der Stadt Drensteinfurt, Frau Trost, Tel. 02508/995-1560,
Email: steuern@drensteinfurt.de .