Gem. §§ 16 Abs. 1 Satz 1, 28 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz-IfSG) hat die Stadt Drensteinfurt zur Verhütung der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 Virus-Infektionen am 16.03.2020 eine Allgemeinverfügung angeordnet.
Am 18.03.2020 wurde eine erste Änderung dieser Allgemeinverfügung erlassen.
Am 19.03.2020 wurde eine zweite Änderung dieser Allgemeinverfügung erlassen.
Am 20.03.2020 wurde eine dritte Änderung dieser Allgemeinverfügung erlassen.
Am 20.03.2020 wurde zudem eine zweite Allgemeinverfügung erlassen.
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