Ab dem 15.10.2018 wird mit dem Beginn der Arbeiten auf dem Marktplatz auch die Einbahnstraßenregelung auf der Kurzen Straße geändert. Es wird die zulässige Fahrtrichtung geändert, das heißt, die Kurze Straße darf nicht mehr von der Mühlenstraße aus befahren werden. Die Einfahrt in die Kurze Straße von der Wagenfeldstraße aus ist dann zulässig. Diese Regelung bleibt bestehen, bis die Ausfahrt aus der Wagenfeldstraße in den Markt wieder dauerhaft möglich ist, voraussichtlich Sommer 2019. Das Parken von Pkw´s in der Kurzen Straße ist weiterhin zulässig. Die Fahrzeuge dürfen in Schrägaufstellung in Fahrtrichtung rechts abgestellt werden, die vorhandenen Parkplatzmarkierungen werden außer Kraft gesetzt.
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Umbau Marktplatz
Umbau Marktplatz
Kurze Straße vom Umbau auch betroffen
Ab dem 15.10.2018 Einbahnstraßenregelung geändert
Meldung vom 15.10.2018Letzte Aktualisierung: 06.04.2022
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