Einen schnellen Einblick in die jeweils aktuellen Regeln erhält man auf der Internetseite des Landes NRW unter www.land.nrw/corona. Hier finden Sie tagesaktuelle Informationen sowie grafische Darstellungen, die das Verstehen des teilweise kompliziert formulierten Gesetzestextes der Corona-Schutz-Verordnung (CoronaSchVO) erleichtert.
Das Ordnungsamt der Stadt Drensteinfurt möchte auf eine Regelung in der CoronaSchVO besonders hinweisen, die vielleicht nicht allen Bürgerinnen und Bürgern bekannt ist, deren Beachtung aber aufgrund der aktuell hohen Infektionszahlen von sehr großer Bedeutung ist. Und zwar geht es um die Maskenpflicht, die neuerdings auch im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften, auf den Parkplätzen und den Zuwegungen zu den Geschäften zwingend zu beachten ist. Das Ordnungsamt wird in den nächsten Tagen die innerörtlichen Bereiche beschildern, in denen die neue Maskenpflicht zu beachten ist. Die Beschilderung wird natürlich nicht vor jedem einzelnen Geschäft vorgenommen, sondern nur in zusammenhängenden Geschäftsbereichen. Inhaber, deren Geschäfte etwas außerhalb liegen, sollten die Bereiche selbst kennzeichnen, damit die Kundinnen und Kunden entsprechend erinnert werden.
Seitens des Ordnungsamtes wird darauf hingewiesen, dass nach wie vor in verschiedenen Bereichen Kontrollen durchgeführt werden und hartnäckige Maskenverweigerer mit empfindlichen Bußgeldern rechnen müssen.
Bei dieser Gelegenheit möchte sich das Ordnungsamt Drensteinfurt einmal bei allen Bürgerinnen und Bürgern, beim Handel, beim Handwerk, bei der Gastronomie, bei den Vereinen etc. dafür bedanken, dass sich die überwiegende Mehrheit in den vergangenen Monaten an die Corona-Regeln gehalten hat und ein ordnungsrechtliches Eingreifen nur in wenigen Fällen notwendig geworden ist.