Elternbeiträge, die für die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten der offenen Ganztagsschule der Grundschulen der Stadt Drensteinfurt erhoben werden, werden für den Monat Januar ausgesetzt.
Sollten die Betreuungsangebote auch über den 31.Januar 2021 hinaus nicht angeboten werden können, gilt diese Regelung auch darüber hinaus – zunächst längstens bis März. Dieses wurde im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung festgelegt.
Für die im offenen Ganztag gezahlten Elternbeiträge werden entsprechend erstattet. Eine Beitragserhebung für die Notbetreuung erfolgt nicht.