Insgesamt finden an diesem Tage vier Wahlen statt, und zwar
- die Wahl des Kreistages,
- die Wahl des Landrates,
- die Wahl des Stadtrates und
- die Wahl des Bürgermeisters.
Wahlberechtigt ist nur derjenige, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Das Wählerverzeichnis für die 16 Wahlbezirke der Stadt Drensteinfurt liegt in der Zeit vom 24.08. bis 28.08.2020 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung in der Stadtverwaltung Drensteinfurt, Landsbergplatz 7, Drensteinfurt, Zimmer 36, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme aus.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Offenlegung Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
Diejenigen, die bis zum 28.08.2020 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber davon ausgehen, wahlberechtigt zu sein, sollten im eigenen Interesse nachprüfen, ob Er/Sie im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Dieses kann man zunächst telefonisch (02508 995-1002) im Wahlamt erfragen. Sofern keine Eintragung im Wählerverzeichnis erfolgt ist, kann dies bis zum 28.08.2020 auf Antrag nachgeholt werden. Danach ist innerhalb der Einsichtsfrist die Aufnahme in das Wählerverzeichnis nur noch durch Einlegen eines Widerspruches möglich.
Wichtig ist daher nochmals der Hinweis, dass nur derjenige wählen kann, der auch im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Voraussichtlich ab Dienstag, 18.08.2020, ist das Briefwahlbüro wie folgt zu erreichen:
Kulturbahnhof
1.OG, Raum 2
Bahnhofsplatz 2
48317 Drensteinfurt
Es ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag – Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag u. Freitag: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Für die Ausübung der Briefwahl ist es unbedingt erforderlich, dass der auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes vorhandene Wahlscheinantrag ausgefüllt und unterschrieben im Briefwahlbüro vorgelegt wird.
Bei der direkten Ausübung der Briefwahl werden der Stimmzettel in zwei verschlossenen Briefumschlägen bis zur Wahl am 13.09.2020 in verschlossenen Wahlurnen in der Stadtverwaltung aufbewahrt und erst am Wahltag zur Auszählung geöffnet.
Die Mitnahme von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für andere Wahlberechtigte ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Entgegennahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dieses hat sie dem Briefwahlbüro vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Briefwahlunterlagen können jedoch auch direkt nach Erhalt des Wahlbenachrichtigungsbriefes wieder online über die Internetseite www.drensteinfurt.de/wahlen beantragt werden.
Dabei ist der betreffende Wahlbezirk und die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung anzugeben. In diesem Fall werden die Briefwahlunterlagen an den Wahlberechtigten per Post verschickt.
Am Tag der Wahl, also am 13.09.2020, können die Wählerinnen und Wähler dann ihre Stimme im jeweiligen Wahllokal abgeben. Das zutreffende Wahllokal ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief angegeben.
Haben Sie noch Fragen, dann wenden Sie sich bitte an:
Frau Alessa Dohm, Telefon: 02508 995-1002, Fax: 02508 995-9050, E-Mail: wahlen@drensteinfurt.de