Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks sind zur Zahlung von Grundsteuern verpflichtet. Je nach Wert des Grundstücks können die Grundsteuern höher oder niedriger ausfallen. Bisher wurde der Wert eines Grundstücks anhand von sogenannten Einheitswerten berechnet, die in den alten Bundesländern auf Wertverhältnissen aus dem Jahr 1964 und in den neuen Ländern auf denen aus dem Jahr 1935 beruhen.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Daher gelten in Nordrhein-Westfalen ab 2025 neue Grundsteuerwerte.
Aus diesem Grund werden in diesem Jahr alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer durch das für sie zuständige Finanzamt aufgefordert, die aktuellen Merkmale ihres Grundstücks zu erklären.
Die Stadtverwaltung erreichen nun vermehrt Anfragen zur Grundsteuerreform. Diese Fragen kann jedoch ausschließlich das zuständige Finanzamt in Beckum beantworten, da die Stadtverwaltung zu dem Feststellungsverfahren keine Auskünfte erteilen kann.
Auch können durch die Stadtverwaltung zum aktuellen Zeitpunkt keine Auskünfte über die künftige Höhe der Grundsteuer erteilt werden, da diese erst im Jahr 2025 feststehen wird.
Die Finanzverwaltung bietet eine Telefon-Hotline an, bei der Sie kostenlos Auskünfte erhalten können.
Über den Link www.finanzverwaltung-nrw.de können Sie oben rechts unter "Grundsteuer" Ihr zuständiges Finanzamt finden.
Ein Informationsschreiben des Ministeriums für Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Grundsteuerreform ist auf der städtischen Homepage unter der Adresse Finanzen|Grundsteuerreform abrufbar.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat gemeinsam mit den Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes sowie dem Deutschen Städtetag ein Video über die Grundsteuerreform veröffentlicht. Das Video finden Sie hier.