Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen sind, auch am 1. Mai, weiterhin untersagt und werden mit einem Bußgeld geahndet. Ausnahmen gelten für Verwandte, Geschwister, Ehegatten und Personen in häuslicher Gemeinschaft.
Auch Gruppenansammlungen mit Abstand oder Fahrradfahren außerhalb dieses Personenkreises ist untersagt. Selbst im privaten Bereich sollten Treffen, welche Veranstaltungscharakter entwickeln, vermieden werden. In der Öffentlichkeit gelten diese ab 10 Personen sogar als Straftat.
Der gesamte Gesetzestext mit den Ausnahmetatbeständen ist unter www.drensteinfurt.de/corona abrufbar.
Zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes zieht Bürgermeister Carsten Grawunder – nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt – ein erstes positives Resümee. „Das Verständnis zum Tragen eines Mundschutzes wurde in der Bevölkerung gut umgesetzt“. Der Bürgermeister hofft, dass es auch weiterhin dabei bleibt. „Wir wollen erreichen, dass sich die Ansteckungszahlen minimieren. Das können wir nur erreichen, wenn sich alle an die Vorsichtsmaßnahmen halten, auch wenn dies Einschränkungen bedeutet“.
Der Außendienst des Ordnungsamtes wird auch in den weiteren Tagen unterwegs sein und die Bevölkerung sowie die Geschäftsinhaber beraten und unterstützen.