Ab dem 15.08.2019 wird die Verkehrsregelung auf dem Marktplatz und in der Kurzen Straße wieder geändert. Im Einzelnen bedeutet dies:
Kurze Straße:
Die geänderte Einbahnstraßenregelung auf der Kurzen Straße wird wieder zurück gebaut. Somit ist die Kurze Straße ab dem 15.08.2019 wieder wie gewohnt von der Mühlenstraße aus befahrbar. Von der Wagenfeldstraße ist eine Einfahrt nicht mehr zugelassen. Das Parken von Pkw´s in der Kurzen Straße ist wieder mit der vorhandenen Parkplatzmarkierung zugelassen.
Mühlenstraße - Münsterstraße:
Die Fahrbeziehung Mühlenstraße - Münsterstraße ist ab dem 15.08.2019 nicht mehr befahrbar. Eine Umleitung wird entsprechend ausgeschildert. Fußgänger und Radfahrer, die das Rad schieben, können alle Geschäfte erreichen und den Marktplatz auf den ehemaligen Gehwegbereichen nahe der Gebäude passieren.
Wagenfeldstraße - Hammer Straße
Erfreulicher Weise ist der Bereich Wagenfeldstraße - Hammerstraße bereits fertiggestellt.Diese Fahrbeziehung wird zum 15.08.2019 wieder geöffnet, sodass die Wagenfeldstraße wieder in Richtung Hammer Straße benutzt werden kann.
Zudem werden 4 Parkplätze sowie ein Behindertenparkplatz auf dem neu umgestalteten Marktplatz freigegeben, welche über die Wagenfeldstraße und die Hammer Straße erreichbar sind.