In den kommenden Tagen werden in Drensteinfurt die Wahlbenachrichtigungen an alle im Wählerverzeichnis eingetragenen 12.754 Wahlberechtigten für die Europawahl am 09.06.2024 zugestellt.
Das Wählerverzeichnis für die 9 Wahlbezirke der Stadt Drensteinfurt liegt in der Zeit vom 20.05. bis 24.05.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14:00 – 16:00 Uhr
in der Stadtverwaltung Drensteinfurt, Landsbergplatz 7, 48317 Drensteinfurt, Zimmer 26, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme aus.
Die Wahlberechtigten können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zur eigenen Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Offenlegung Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
Personen, die bis zum 19.05.2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten umgehend Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Wichtig ist der Hinweis, dass nur die Personen wählen können, die auch im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Ab Montag, 13.05.2024, ist das Briefwahlbüro im Kulturbahnhof, Bahnhofsplatz 2, Drensteinfurt, zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag – Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag und Freitag: 13:00 – 16:00 Uhr
Für die Ausübung der Briefwahl ist es unbedingt erforderlich, dass der auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief vorhandene Wahlscheinantrag ausgefüllt und unterschrieben im Briefwahlbüro vorgelegt wird.
Bei der direkten Ausübung der Briefwahl wird der Stimmzettel in einem verschlossenen Briefumschlag bis zur Wahl am 09.06.2024 in einer verschlossenen Wahlurne in der Stadtverwaltung aufbewahrt.
Die Mitnahme von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für andere Wahlberechtigte ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Entgegennahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dieses hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Wahlscheinanträge können auch nach Erhalt des Wahlbenachrichtigung –ab dem 13.05.2024 – wieder online über die Internetseite www.drensteinfurt.de/briefwahl gestellt werden. Dabei ist der betreffende Wahlbezirk und die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung anzugeben. In diesem Fall werden die Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten per Post verschickt.
Am Tag der Wahl, also am 09.06.2024, können die Wählerinnen und Wähler dann ihre Stimme im jeweiligen Wahllokal abgeben. Das zutreffende Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegeben.