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Vorübergehendes Halteverbot

Allgemeine Informationen

An einer Straße mit ständigem Parkdruck wird für einen Möbelwagen, für ein Liefer- oder Versorgungsfahrzeug oder für einen anderen, vergleichbar kurzzeitigen Zweck eine freie Anfahrzone benötigt.

In einem solchen Fall kann die Straßenverkehrsbehörde auf Antrag ein vorübergehendes Haltverbot anordnen. Für die Anordnung ist das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr zuständig.Die Haltverbotszeichen sind spätestens 72 Stunden vor Ihrem Inkrafttreten aufzustellen. Daher sollte der Antrag mindestens 7 Tage vorher bei der Behörde vorliegen.

Die benötigten Verkehrszeichen einschl. der Zusatzschilder über die zeitliche Beschränkung werden nicht von der Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung gestellt; sie können u.U. bei Tiefbauunternehmen ausgeliehen oder im einschlägigen Handel erworben werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe unten)

- ggf. Lageplan bzw. -skizze

Welche Gebühren fallen an?

ab 25,00 € (je nach Aufwand)

Rechtsgrundlage

§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO

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