Inhaltsbereich der Seite

Unterschriftsbeglaubigung

Allgemeine Informationen

Unterschriften können vom Bürgerbüro beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll. Dies gilt nicht für notarielle erforderliche Unterschriften z. B. bei Grundstücks- oder Testamentsangelegenheiten

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

2,00 €

Was sollte ich sonst noch wissen?

Eine Unterschrift darf nur dann beglaubigt werden, wenn Sie sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters leisten.

zurück