Inhaltsbereich der Seite

Hundehaltung gemäß Landeshundegesetz

Allgemeine Informationen

Die Haltung von Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, ist gemäß § 11 LHundG dem Fachbereich 3, Sicherheit und Ordnung anzuzeigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • Chipnummer
  • Sachkundenachweis
  • Haftpflichtversicherung
Welche Gebühren fallen an?

25,00 €

zurück