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Hindernisse im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Materiallagerung, Container-, Gerüstaufstellung usw.)

Allgemeine Informationen

Wer öffentlichen Verkehrsraum für seine Zwecke in Anspruch nehmen will - z.B. zur Aufstellung eines Gerüstes, eines Containers usw. - bedarf einer Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde, mit der gleichzeitig festgelegt wird, wie dieses "Verkehrshindernis" zu sichern ist.

Hierfür zuständig ist das Straßenverkehrsamt vom Kreis Warendorf.Die benötigten

Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen werden nicht von der Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung gestellt; sie können vom Antragsteller u.U. bei Tiefbauunternehmen ausgeliehen oder im einschlägigen Handel erworben werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe unten)

- ggf. Lageplan bzw. -skizze

Welche Gebühren fallen an?

30,00 €

Rechtsgrundlage

§§ 32 Abs. 1, 46 Abs. 1 Nr. 8 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -

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