Die Wahlbenachrichtigungskarten für die Europawahl werden ab der kommenden Woche an die rd. 12.300 Wahlberechtigten versandt. Wahlberechtigt ist nur derjenige, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Das Wählerverzeichnis der Stadt Drensteinfurt liegt in der Zeit vom 06. – 10. Mai 2019 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung:
Montag – Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag: 13:00 – 16:00 Uhr
in der Stadtverwaltung Drensteinfurt, Landsbergplatz 7, Drensteinfurt, Zimmer 37, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme aus.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Offenlegung, schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift, Einspruch einlegen. Diejenigen, die bis zum 05.05.2019 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber davon ausgehen, wahlberechtigt zu sein, sollten im eigenen Interesse nachprüfen, ob Er/Sie im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wichtig ist daher der Hinweis, dass nur derjenige wählen kann, der auch im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Die Wählerinnen und Wähler können am Wahlsonntag, also am 26.05.2019, ihre Stimme im jeweiligen Wahllokal abgeben. Das zutreffende Wahllokal ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief angegeben.
Eine direkte Briefwahl ist in der Stadtverwaltung, Zimmer 18 (EG), Landsbergplatz 7, Drensteinfurt ab dem 29.04.2019 möglich.
Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros lauten wie folgt:
Montag – Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag: 13:00 – 16:00 Uhr
Es ist unbedingt zu beachten, dass der Wahlscheinantrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes, wie auch bei den vergangenen Wahlen, im Briefwahlbüro ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden muss, damit die Ausübung der Briefwahl möglich ist.
Um Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für andere Wahlberechtigte mitzunehmen, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorgelegt werden und die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Wahlscheinanträge können jedoch auch direkt nach Erhalt des Wahlbenachrichtigungsbriefes wieder online über die Internetseite www.drensteinfurt.de/wahlen gestellt werden.
Dabei ist der betreffende Wahlbezirk und die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung anzugeben. In diesem Fall werden die Briefwahlunterlagen an den Wahlberechtigten per Post verschickt.
Allgemeine Informationen zur Europawahl gibt die Bundeszentrale für politische Bildung in einer Broschüre in einer einfachen Sprache. Die Broschüre ist kostenfrei bei der Stadt Drensteinfurt erhältlich.