Mit zehn weiteren Neuinfektionen hat der Kreis Warendorf am Dienstag (13. Oktober) den Warnwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschritten. Damit sind nach der Coronaschutzverordnung des Landes NRW Einschränkungen verbunden. Das Land hat diese Maßnahmen am Montagabend in einem Erlass konkretisiert. Sie gelten im gesamten Kreisgebiet. Bei privaten Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstagen in öffentlichen Räumen wie Gaststätten und Feierhallen ist die Teilnehmerzahl auf 50 Personen begrenzt. Fragen zur Durchführung von privaten Feiern sind mit den örtlichen Ordnungsämtern abzustimmen.
Eine weitere Änderung: Es besteht jetzt bei Veranstaltungen (Kino, Sport, Theater) die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung auch am Sitz- oder Stehplatz zu tragen. Diese Regelungen gelten ab Mittwoch, 14. Oktober, mindestens bis einschließlich Sonntag, 19. Oktober, und auch darüber hinaus, sofern der Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen nicht unterschritten wird.
Die Allgemeinverfügung des Kreises Warendorf zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen, die der Verhütung und Bekämpfung einer weiteren Ausbreitung des
Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Warendorf dienen, bei Überschreiten des 7-Tages- Inzidenz-Wertes von 35 finden Sie unter "Dokumente".