Corona-Lockerungen in der Stadtverwaltung
Ab dem 21.03.2022 öffnet die Stadtverwaltung wieder nahezu regulär ihre Türen. Um auch weiterhin sämtliche Dienstleistung wie gewohnt anbieten zu können, gilt auch weiterhin die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet). Die Einhaltung dieser Regelung wird stichprobenartig durch die Beschäftigten der Stadtverwaltung kontrolliert. Besucherinnen und Besucher sind daher angehalten ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis oder ein negatives Testergebnis, welches nicht älter als 24 Stunden ist, mitzuführen.
Weiterhin wird darum gebeten, während des Besuches in der Stadtverwaltung eine FFP2-Maske zu tragen. Bürgerinnen und Bürgern können eine solche Maske kostenlos im Eingangsbereich des Rathauses erhalten.
Während der Öffnungszeiten sind alle Fachbereiche der Verwaltung besetzt. Da aber auch weiterhin ein Teil der Belegschaft im Homeoffice arbeitet und um die Anliegen bestmöglich vorbereiten zu können, ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich.
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