Inhaltsbereich der Seite

Corona-Lockerungen in der Stadtverwaltung

Ab dem 21.03.2022 öffnet die Stadtverwaltung wieder nahezu regulär ihre Türen. Um auch weiterhin sämtliche Dienstleistung wie gewohnt anbieten zu können, gilt auch weiterhin die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet). Die Einhaltung dieser Regelung wird stichprobenartig durch die Beschäftigten der Stadtverwaltung kontrolliert. Besucherinnen und Besucher sind daher angehalten ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis oder ein negatives Testergebnis, welches nicht älter als 24 Stunden ist, mitzuführen.

Meldung vom 15.03.2022
zurück