Die wichtigsten Punkte sind:
- Es gilt nach wie vor die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Menschen sowie die bereits bekannten Kontakteinschränkungen.
- Schulen sollen schrittweise ab dem 4.Mai wieder öffnen, beginnend mit den Abschlussklassen und den Schülern, bei denen Prüfungen oder ein Schulwechsel anstehen. Schüler, die vor ihren Abschlussprüfungen stehen, sollen nach entsprechenden Vorbereitungen schon früher wieder zur Schule gehen können. Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.
- Großveranstaltungen bleiben bis zum 31.August untersagt. Auf welche Veranstaltungen das zutrifft entscheiden die Bundesländer.
- Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 qm sollen bereits ab Montag – allerdings unter strengen Hygiene-Auflagen - wieder öffnen dürfen
- Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhandlungen können unabhängig von ihrer Größe wieder öffnen. Auch Friseure sollen ihre Arbeit unter strengen Auflagen ab dem 4.Mai wieder aufnehmen dürfen.
- Das Tragen von Alltagsmasken in Bus und Bahn sowie beim Einkaufen ist keine Pflicht, wird aber von Bund und Ländern dringend empfohlen.
Die Bundesländer haben bei der Ausgestaltung einiger Maßnahmen gewisse Spielräume. Wie diese konkret für NRW aussehen, ist noch nicht bekannt.
Die Zahl der Infektionsfälle liegt in Drensteinfurt derzeit bei 37 Personen, wovon 30 Personen wieder genesen sind. Darüber hinaus befinden sich noch einige Personen in häuslicher Quarantäne.
Der Beschluss der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten vom 15. April 2020 finden Sie hier: