Bereits seit dem 15.11.2021 sind Besuche in der Stadtverwaltung nur noch durch vorherige Terminvereinbarung möglich.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Corona-Zahlen wurde beschlossen, dass die Verwaltung für Besucherinnen und Besucher nur noch unter Beachtung der 3G-Regelungen zugänglich ist. Darunter fallen geimpfte, genesene oder getestete Bürgerinnen und Bürger. Der negative Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Bereits bei der Terminvereinbarung weisen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter darauf hin, dass die 3G-Regeln angewandt werden. So sind persönliche Vorsprachen auch weiterhin möglich. Die Kontrolle der Nachweise erfolgt am Eingang der Verwaltung.
Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung auch per Email oder telefonisch zur Verfügung.