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Vorläufiger Personalausweis

Allgemeine Informationen

Ihr Personalausweis ist abgelaufen oder in Verlust geraten? Sie benötigen für eine Reise dringend einen Personalausweis? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Ein vorläufiger Personalausweis ist nur dann notwendig, wenn Sie innerhalb der normalen Bearbeitungszeit von ca. zwei bis drei Wochen ein gültiges Ausweisdokument benötigen. Ein vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit: höchstens drei Monate) kann nur in Verbindung mit einem regulären Personalausweis beantragt werden.

Der vorläufige Personalausweis wird nicht in allen Ländern zur Einreise anerkannt. Außerdem können die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die mitzuführenden Dokumente von den staatlichen Regelungen abweichen.

Bitte informieren Sie sich vor der Beantragung, ob der vorläufige Personalausweis im Einreiseland und von der Fluggesellschaft anerkannt wird.

Informationen des jeweiligen Landes erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes unter Eingabe Ihres Ziellandes; dann klicken Sie auf "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Kindern unter 16 Jahren

Welche Gebühren fallen an?

10,00 Euro

Bearbeitungsdauer

Der vorläufige Personalausweis wird sofort im Bürgerbüro ausgestellt.

Rechtsgrundlage

Die Ausstellung von vorläufigen Personalausweisen ist im Personalausweisgesetz (PAuswG) geregelt.

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