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Verbrennen von Strauchschnitt

Allgemeine Informationen

In der Zeit vom 01.Oktober bis zum 30.April ist das Verbrennen von Schlagabraum aus Maßnahmen zur Pflege von Feldhecken, Kopf- und Obstbäumen sowie Ufergehölzen zugelassen. Diese müssen bei der Stadt Drensteinfurt angemeldet werden.

Der vorgesehene Verbrennungstermin ist der Stadt Drensteinfurt unter Angabe des Ortes, des Zeitraumes sowie der telefonischen Erreichbarkeit anzuzeigen.

Des Weiteren sind die in der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Regelung des Verbrennens von Schlagabraum genannten Auflagen einzuhalten.

Die erforderliche Anmeldung können Sie hier vornehmen.

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