Inhaltsbereich der Seite

Untersuchungsberechtigungsschein

Allgemeine Informationen

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersucht werden. Die Untersuchung des Jugendlichen wird dann bei freier Arztwahl unter Vorlage eines Untersuchungsberechtigungsscheines kostenlos durchgeführt.

Beantragung online:

Seit 01.10.2023 können die Untersuchungsberechtigungsscheine online beantragt werden. Hierfür wird die aktivierte Online-Ausweisfunktion benötigt. Jugendliche ab 16 Jahren können den Antrag selbst stellen. Ansonsten können auch die Sorgeberechtigten den Schein beantragen unter: 

www.untersuchungsberechtigungsscheine.de

Sie erhalten nach Eingabe der erforderlichen Daten eine UBS-ID und einen Fragebogen zum Ausfüllen.

Wenn die Online-Beantragung nicht möglich ist, können Sie im Bürgerbüro einen Untersuchungsberechtigungsschein beantragen. Bitte bringen Sie dazu Ihren Ausweis oder Pass mit. Eine Gebühr wird nicht fällig.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
zurück