Der Untersuchungsberechtigungsschein kann beim Bürgerbüro beantragt werden.
Er dient zur Feststellung der Berufstauglichkeit für Berufsanfängerinnen bzw. Berufsanfänger bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gem. § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz.
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann beim Bürgerbüro beantragt werden.
Er dient zur Feststellung der Berufstauglichkeit für Berufsanfängerinnen bzw. Berufsanfänger bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gem. § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz.
Öffnungszeiten:
Montag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 Uhr - 17:30 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Parkmöglichkeiten:
Rund um das Gebäude
Anzahl: 30