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Rundfunkbeitrag

Allgemeine Informationen

Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags wird nur auf Antrag und nur durch den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln" ausgesprochen.

Den Antrag können Sie gern bei uns abgeben. Wir leiten ihn für Sie dann an den Beitragsservice in Köln weiter.

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