Inhaltsbereich der Seite

Reisepass

Allgemeine Informationen

Neuer Reisepass Version 3.0 ab dem 01.03.2017

Zum 01.03.2017 wurde ein neuer Reisepass eingeführt.
Die Einführung des neuen EU-Reisepasses trägt den zwischenzeitlich gestiegenen Anforderungen an die Materialbeschaffenheit und den Reisekomfort Rechnung. Die vorhandenen Sicherheitsmerkmale werden durch zusätzliche, neuartige Merkmale ergänzt.

Im elektronischen Speichermedium sind beispielsweise neben den personenbezogenen Informationen zwei biometrische Merkmale (Passbild und Fingerabdrücke) gespeichert. Des Weiteren wird neben der gesonderten Darstellung des Geburtsnamens die Personalisierungskarte, welche bislang in etwa dem "alten Personalausweis" entspricht, durch eine Plastikkarte ersetzt, die dem neuen Personalausweis ähnelt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Alte Reisepässe behalten Ihre Gültigkeit.

Welchen Ausweis benötige ich für meine geplante Reise?

Sie sind sich unsicher, ob Sie für Ihre Einreise einen Reisepass benötigen oder ob Ihr Personalausweis ausreicht?

Auskünfte über Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder erhalten Sie entweder bei der Botschaft des Einreiselandes oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter Eingabe Ihres Ziellandes und der Rubrik „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige".

Sie können Ihren Reisepass im Bürgerbüro beantragen. Kinder können nicht mehr im elterlichen Reisepass eingetragen werden.
Für Personen die viel reisen sowie für Geschäftsleute gibt es einen Reisepass mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge, den 48-Seiten-Pass. Sagen Sie uns bitte bei der Beantragung, ob dies für Sie in Frage kommt.
Nachträgliche Ergänzungen im Reisepass sind grundsätzlich nicht möglich. Der Wohnort wird bei Bedarf jedoch gebührenfrei geändert.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Antragstellung benötigt werden:
  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis, ggf. Kinderreisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Link zur Fototafel des Bundesministeriums des Inneren)
  • bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich
Welche Gebühren fallen an?
  • Reisepass mit 32 Seiten
    (Antragsteller ab 24 Jahren, Gültigkeit zehn Jahre) 70,00 Euro
  • Reisepass mit 32 Seiten
    (Antragsteller unter 24 Jahren, Gültigkeit sechs Jahre) 37,50 Euro
  • Reisepass mit 48 Seiten
    (Antragsteller ab 24 Jahren, Gültigkeit zehn Jahre) 82,00 Euro
  • Reisepass mit 48 Seiten
    (Antragsteller unter 24 Jahren, Gültigkeit sechs Jahre) 59,50 Euro
Bearbeitungsdauer

Nach ca. 6-7 Wochen liegt der neue Reisepass zur Abholung bereit.

Sollten Sie dringend einen Reisepass benötigen beachten Sie die Hinweise zum Express Reisepass sowie zum vorläufigen Reisepass.

Anträge / Formulare

Bei der Antragstellung müssen Sie persönlich vorsprechen, da auch Ihre persönliche Unterschrift sowie Ihre Fingerabdrücke erforderlich sind. Sie können sich nicht vertreten lassen.

Bei der Abholung ist Ihr persönliches Erscheinen hingegen nicht zwingend erforderlich. Sie können auch eine von Ihnen benannte Person beauftragen. Dazu benötigt diese eine ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Abholvollmacht.

Bemerkungen

Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre für über 24-jährige und 6 Jahre für unter 24-jährige.

zurück