Inhaltsbereich der Seite

Personalausweis

Allgemeine Informationen

Ihr Personalausweis ist abgelaufen oder verloren gegangen? Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen. Diesen können Sie im Bürgerbüro beantragen.

 

Biometriefunktion

Im Inneren des Ausweises ist ein kontaktlos lesbarer Chip untergebracht, mit dem die neuen elektronischen Funktionen realisiert werden. Auf dem Chip wird das Lichtbild gespeichert sowie die Fingerabdrücke. Außerdem werden die persönlichen Daten wie z.B. Name und Anschrift gespeichert.

 

eID-Funktion/Onlineausweisfunktion

Der e-BPA verfügt über eine eingeschaltete Online-Ausweisfunktion. Hiermit erhalten Sie die Möglichkeit, ihre Identität in der Online-Welt mit dem Ausweis nachzuweisen, um Online-Geschäfte abzuwickeln. Die Sicherheit dafür, dass Dienstanbieter aus Wirtschaft und Verwaltung keinen Datenmissbrauch betreiben, bieten so genannte Berechtigungszertifikate, die Unternehmen beim Bundesverwaltungsamt beantragen müssen.
Die eID-Funktion ermöglicht es, sowohl im e-Business als auch im e-Government aktiv zu werden:
- E-Business bedeutet die Möglichkeit, im Internet Rechtsgeschäfte abzuschließen
- E-Government vereinfacht die Kommunikation zwischen den Bürgern und den Behörden.
Für die Nutzung der eID-Funktion ist ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone notwendig, sowie eine Software, die vom Bundesministerium des Inneren zur Verfügung gestellt wird. Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen möchten, diese aber deaktiviert ist, Sie den PIN-Brief nicht finden oder Ihre selbstgewählte PIN vergessen haben, können Sie sich direkt an das Bürgerbüro wenden oder einen PIN-Rücksetzbrief auf der Internetseite beantragen:

https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/

Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis werden auf dem Postweg an die im Chip gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt.

 

Qualifizierte elektronische Signatur

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) dient dazu, Dokumente elektronisch und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Diese kann von sogenannten Trust-Centern erworben werden.

 

Sicherheit

Zwischen Beantragung und Abholung des elektronischen Personalausweises erhalten Bürgerinnen und Bürger von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief. Dieser Brief enthält die Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort. Die PIN ist eine Zahlenkombination, die abgefragt wird, sobald der Ausweis online genutzt wird. Die PUK ist eine zehnstellige Zahlenkombination, welche zur Aufhebung der Blockierung dient, wenn die PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Sollte der Personalausweis gestohlen werden oder anderweitig abhandenkommen, dient das Sperrkennwort dazu, die Online-Funktion zu sperren und somit einen Missbrauch der Onlineausweisfunktion zu verhindern. Diese Sperrung kann rund um die Uhr per Telefon (+49 116 116) vorgenommen werden. Der Verlust des Ausweises muss zusätzlich der Personalausweisbehörde angezeigt werden.

Zuständige Stelle
Voraussetzungen

Die persönliche Beantragung ist verpflichtend. Eine Vertretung bei Antragstellung ist nicht möglich (§ 9 Absatz 1 PAuswG).

Zur Abholung ist Ihr persönliches Erscheinen hingegen nicht erforderlich. Sie können eine von Ihnen benannte Person mit der Abholung beauftragen.
Bitte beachten Sie, dass diese Vollmacht nur dann anerkannt wird, wenn Sie von Ihnen vollständig ausgefüllt (Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes), der Bevollmächtigte eingetragen und der Vordruck von Ihnen unterschrieben wurde.

Sofern ihr altes Dokument bei der Beantragung noch nicht entwertet wurde, muss dieses zur Abholung vorgelegt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Antragstellung benötigt werden:
  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei
  • Ihren bisherigen Ausweis oder Pass, ggf. Ihren Kinderreisepass
  • evtl. wird außerdem die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde notwendig
  • Gebühren (Bargeld oder EC-Zahlung)
  • bei Personen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich
Welche Gebühren fallen an?

37,00 € (22,80 € für Personen unter dem 24. Lebensjahr)

Bearbeitungsdauer

2-3 Wochen nach Beantragung liegt der neue Personalausweis zur Abholung bereit.

Rechtsgrundlage

Die Ausstellung von Personalausweisen ist im Personalausweisgesetz (PAuswG) geregelt.

Bemerkungen

Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre für über 24-jährige und 6 Jahre für unter 24-jährige.

zurück