Ein großer Teil des Drensteinfurter Stadtgebietes liegt in so genannten Kampfmittelverdachtsgebieten.
Noch heute werden in Drensteinfurt Kampfmittel aus den beiden Weltkriegen entdeckt. Solche Funde können große Schäden anrichten, da oftmals die Sicherheitseinrichtungen durch Korrosion nicht mehr funktionieren, wogegen die Sprengstofffüllungen zumeist zeitlich unbeschränkt funktionsfähig sind.
Gemäß § 16 Absatz 1 Satz 2 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) muss ein Baugrundstück für bauliche Anlagen geeignet sein. Darunter fällt auch die Kampfmittelfreiheit des Grundstücks. Die Kampfmittelfreiheit ist natürlich nur relevant, wenn Arbeiten im Boden vorgenommen werden sollen. Die baurechtliche Pflicht zur Klärung, ob Kampfmittel bei einem zu bebauenden Grundstück konkret zu vermuten sind und die gegebenenfalls erforderliche Veranlassung der Maßnahmen zur Ausräumung dieses Verdachtes, liegt allein in der Verantwortung der Bauherrin beziehungsweise des Bauherrn.
Um Gefahren zu vermeiden ist eine frühzeitige Überprüfung von Baustellen in gefährdeten Bereichen vor Baubeginn sinnvoll.