Inhaltsbereich der Seite

Führungszeugnis

Allgemeine Informationen

Ein Führungszeugnis (umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“) ist eine vom Bundesamt für Justiz ausgestellte Urkunde, die bescheinigt, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Es kann von Personen ab 14 Jahren unter Vorlage eines Ausweisdokumentes im Bürgerbüro beantragt werden.

Führungszeugnisse für eigene Zwecke (Privatführungszeugnisse), z.B. zur Vorlage bei einem privaten Arbeitgeber, werden an die beantragende Person übersandt.

Ein Führungszeugnis für behördliche Zwecke enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z.B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Die Übersendung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar an die betreffende Behörde. Die genaue Anschrift der Behörde ist bei der Antragstellung im Bürgerbüro anzugeben.

Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig sind   (z.B. Sportverein oder Schule). Zur Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 BZRG bestätigt werden.

Für in Deutschland lebende Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sowie für Personen mit weiterer europäischer Staatsangehörigkeit wird ein Europäisches Führungszeugnis erteilt. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt das Europäische Führungszeugnis auch vollständige Auskunft über den Inhalt des Strafregisters des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache. Es kann für eigene Zwecke oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde erteilt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass

  • Erweitertes Führungszeugnis:

Schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt.

Welche Gebühren fallen an?

13 €

(ggf. Gebührenbefreiung z.B. für ehrenamtliche Tätigkeiten in Sportvereinen)

Bearbeitungsdauer

Die Ausstellung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz und nimmt in der Regel 1-3 Wochen in Anspruch.

Alternativ kann das Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.

Rechtsgrundlage

Bundeszentralregistergesetz - BZRG

zurück