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Ehefähigkeitszeugnis

Allgemeine Informationen

Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten im Ausland heiraten? Dann müssen Sie sich zunächst beim ausländischen Konsulat informieren, welche Unterlagen dafür notwendig sind.

Es gibt Länder, in denen Sie neben den Urkunden nur eine Familienstandsbescheinigung benötigen. Die Familienstandsbescheinigung ist die erweiterte Meldebescheinigung. Sie beinhaltet neben Ihrer Meldeadresse, Ihre Staatsangehörigkeit und Ihren Familienstand. Sie erhalten sie im Bürgerbüro.

In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen. Aus diesem Grunde benötigen wir die Unterlagen beider Verlobten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Sie beide deutsche Staatsangehörige sind, Ihren Hauptwohnsitz in Drensteinfurt haben oder zuletzt hatten, volljährig sind, noch nicht verheiratet oder verpartnert waren, benötigen wir für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sollten Sie in Deutschland geboren sein, benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters und gegebenenfalls eine internationale Geburtsurkunde. Sie erhalten sie bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes.
  • Wenn Sie im Ausland geboren sind, benötigen Sie entweder eine Geburtsurkunde mit Übersetzung in die deutsche Sprache oder eine internationale Geburtsurkunde, die die deutsche Sprache enthält. In der Geburtsurkunde müssen Ihre Eltern aufgeführt sein. Die Übersetzung muss durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer erfolgen. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren in Höhe von 40 Euro an. Besitzt jemand von Ihnen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, beträgt die Gebühr 66 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Vom Tag der Ausstellung ist das Ehefähigkeitszeugnis sechs Monate gültig.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Es gibt Fälle, in denen weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Punkte gut durch, damit Ihre Nachweise vollständig sind:

  • Sollte jemand von Ihnen nicht in Drensteinfurt gemeldet sein, so benötigen Sie eine neue erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe Ihres Familienstandes. Die Bescheinigung wird von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes in Deutschland ausgestellt.
  • Wenn Sie bereits verheiratet gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich eine beglaubigte Ablichtung des Eheregisters Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk. Wenn Sie bereits verpartnert gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich die Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk. Die Ablichtung aus dem Eheregister erhalten Sie beim Standesamt Ihres Heiratsortes. Die Ablichtung aus dem Partnerschaftsbuch erhalten Sie bei dem Standesamt oder der Behörde, wo Ihre Partnerschaft eingetragen wurde. Ist Ihre Ehe oder Partnerschaft erst vor kurzem aufgelöst worden, so dass die Auflösung noch nicht im Eheregister beziehungsweise Partnerschaftsbuch eingetragen ist, reicht neben der Ablichtung des Eheregisters oder der Partnerschaftsurkunde auch ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk aus.
  • Sollte Ihre Verlobte oder Ihr Verlobter nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, lassen Sie sich bitte unbedingt von uns vorab persönlich beraten. Sie erhalten dann von uns ein Merkblatt, in dem sämtliche erforderlichen Unterlagen individuell für Sie aufgelistet sind.
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