Inhaltsbereich der Seite

Böllerschießen - Genehmigung

Allgemeine Informationen

Für das Böllerschießen, dass zu bestimmten Festen und Ereignissen durchgeführt werden soll, wird eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz benötigt. Die Ausnahmegenehmigung muss schriftlich (sh. Antrag) bei der Abteilung Sicherheit und Ordnung der Stadt Drensteinfurt beantragt werden.

Der Antrag muss die nachfolgenden Angaben enthalten:

  • Angaben zum Veranstalter oder zur Veranstalterin oder Verein
  • Anlass
  • Personalien der teilnehmenden Böllerschützen
  • Schießleitung
  • Anzahl der beabsichtigten Schüsse
  • Standort, Datum und Uhrzeit
  • Erlaubnis von dem Grundstückeigentümer oder der Grundstückseigentümerin (Standort Schussgerät)

Dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind die Befähigungsscheine aller Böllerschützen nach § 27 Sprengstoffgesetz beizufügen und für die eingesetzten Böller eine gültige Beschussbescheinigung.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag
  • Befähigungsschein nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)
  • Gültige Beschussbescheinigung
Welche Gebühren fallen an?

25,00 €

Rechtsgrundlage

Sprengstoffgesetz - SprengG
Landesimmissionsschutzgesetz - LImschG NRW

zurück