Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstückes können Sie abgeschlossene, archivierte Baugenehmigungsakten für Ihr Grundstück bei uns einzusehen.
Dazu benötigen wir von Ihnen eine Vorbestellung mit Angabe des Objektes. Dann werden wir Ihnen kurzfristig mitteilen, ob archivierte Akten zur Verfügung stehen bzw. einen Termin zur Einsichtnahme mit Ihnen abstimmen.